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"Zwei-Klassen-Medizin" ist rechtlich gedeckt

Archivmeldung vom 02.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch wenn dies für Kassenpatienten ärgerlich ist: Als "freier Unternehmer" darf ein niedergelassener Kassenarzt Privatpatienten bevorzugt behandeln, berichtet die "Apotheken Umschau".

Der Arzt kann dies als Eigenart seiner Praxisorganisation ansehen, für die es keine rechtlichen Vorgaben gibt. Die Freiheit endet jedoch bei einem Notfall oder wenn sich die Wartezeit für andere Patienten unangemessen verlängern würde. Auf keinen Fall, so das Gesundheitsmagazin, dürfen Ärzte Kassenpatienten ablehnen, weil sie sonst zu wenig Zeit für ihre Privatpatienten hätten. "Kassenärzte" tragen deshalb diesen Namen, weil sie sich verpflichtet haben, die Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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