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Private ambulante Krankenpflege: Vergütungsregelungen bestehen vorerst weiter

Archivmeldung vom 15.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Der zum 31. Dezember 2013 auslaufende Vertrag über die Vergütung der privaten ambulanten Krankenpflege in Sachsen-Anhalt wird vorerst fortgeführt. Das haben die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen - vdek, BKK Landesverband Mitte, Knappschaft und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - entschieden, obwohl eine Einigung zwischen den Krankenkassen und der Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Verbände in Sachsen-Anhalt (LAG) noch aussteht. Die Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt diesen pragmatischen Entschluss. Sowohl für die ambulanten Pflegeeinrichtungen als auch für die Versicherten ist somit sichergestellt, dass auch nach dem 1. Januar 2014 die entsprechenden Leistungen erbracht und durch die Dienstleister abgerechnet werden können.

"Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen und dem deutlichen Unwillen der Krankenkassen, zu einer praktikablen Lösung zu kommen, ist dies das erste Anzeichen dafür, dass den Krankenkassen das Wohl der Versicherten nicht egal ist", sagt Stephan Richter, Vorstandsmitglied des bpa Sachsen-Anhalt, und ergänzt: "Trotz dieses positiven Signals fordern wir die Krankenkassen auf, zeitnah an einer Einigung mit der LAG zu arbeiten."

Erst vor Kurzem sah sich der bpa zusammen mit anderen gezwungen, das Bundesversicherungsamt einzuschalten, um die festgefahrenen Verhandlungen durch die Benennung einer Schiedsperson weiter voranzutreiben. Das Ergebnis steht bislang noch aus, eine zügige Umsetzung wird erwartet.

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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