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Wortlaut der Impfempfehlung in wichtigem Detail geändert

Archivmeldung vom 21.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Niederlage der Ständigen Impfkomission (STIKO) und des Robert-Koch-Institutes (RKI) vor Gericht
Niederlage der Ständigen Impfkomission (STIKO) und des Robert-Koch-Institutes (RKI) vor Gericht

Bild: Impfkritik.de / s.Bild

Die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert-Koch-Instituts hat die Impfempfehlung zu Astrazeneca geändert - mit weitreichenden Folgen für Ärzte und vor allem jüngere Menschen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin "Business Insider".

So empfahl die Stiko aufgrund der - wenn auch sehr geringen - Gefahr von gefährlichen Hirnvenen-Thrombosen bisher, dass das Mittel vor allem Über-60-Jährige erhalten sollen. Unter-60-Jährige sollen den Impfstoff erst nach "nach ärztlichem Ermessen" bekommen. Das Problem daran: Viele Ärzte hatten die Sorge, dass sie damit die Haftung für etwaige Impfschäden selbst übernehmen müssen - und hielten sich mit Impfungen des Mittels häufig zurück.

In der neuen Empfehlung heißt es nun, dass das Mittel Unter-60-Jährigen "nach ärztlicher Aufklärung" gespritzt werden kann. Stiko-Chef Thomas Mertens begründet die Änderung auf Anfrage von "Business Insider" damit, dass sie bloß eine Klarstellung sei: "Aus Sicht der Stiko ist dies keine inhaltliche Änderung. Derjenige, der mit Astrazeneca geimpft werden will, kann sich nach entsprechender Aufklärung impfen lassen. Die sprachliche Änderung entsprach einem dringenden Wunsch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das Argument war die `Rechtssicherheit` für die Ärzte." Bei den Kassenärzten geht man davon aus, dass mit der Rechtssicherheit in den Praxen nun zu mehr Impfungen mit Astrazeneca kommt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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