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Manche Patienten haben ein Recht auf Hausbesuche des Arztes

Archivmeldung vom 07.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Lupo / pixelio.de
Bild: Lupo / pixelio.de

Haben Patienten Schwierigkeiten, bei Bedarf vom Arzt einen Hausbesuch zu erhalten, sollten sie nach Expertenmeinung hartnäckig bleiben. "Manche Patienten finden sich damit ab, dass sie keinen Hausbesuch bekommen, obwohl sie das nicht müssten", sagt der Geschäftsführer der unabhängigen Patientenberatung "Gesundheitsladen München", Peter Friemelt, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Um einen Hausbesuch zu bekommen, muss grundsätzlich lediglich ein sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt bestehen. "Sobald man schon einmal in der Praxis war und die Versichertenkarte dort eingelesen wurde, gilt dieser Vertrag als geschlossen - das ist alles", erläutert Friemelt. Diese Vereinbarung beinhaltet für den Arzt die Verpflichtung, den Patienten bei Bedarf auch zu Hause zu behandeln, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in die Praxis kommen kann und der Weg nicht zumutbar ist. Allerdings muss der Hausbesuch medizinisch gerechtfertigt sein. Auch der Wohnort und die Entfernung spielen eine Rolle.

Bleibt der Arzt bei seiner Absage, können sich Patienten an ihre Versicherung oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Zwar zwingen Beschwerden keinen Arzt zu einem Besuch. Doch: "Nur wenn sich viele Betroffene engagieren, entsteht ein Problembewusstsein und vielleicht eine Besserung der Situation", so Friemelt.

Quelle: Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau (ots)

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