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Bayerns Blinde sollen gefälligst zu Hause bleiben

Archivmeldung vom 16.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

AOK verweigert pauschal Bezahlung von Führhunden – Taststock muß genügen

Zwischen dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) und der AOK Bayern gibt es Auseinandersetzungen um die Kostenübernahme für Blindenhunde. Die Krankenkasse lehnte in mehreren Bescheiden, die der Nachrichtenagentur ddp vorliegen, die Finanzierung mit der pauschalen Begründung ab, daß Blinde kein Anrecht darauf hätten, längere Wegstrecken zurückzulegen. Der BBSB-Führhundreferent Günther Dürr bezeichnete diese Argumentation der AOK am Dienstag in Ansbach als »unmenschlich« und »größte Unverschämtheit«. Im Klartext laute die Aussage der Krankenkasse an die Blinden: »Du bleibst daheim, was willst du denn auf der Straße?« Die AOK Bayern hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

In den AOK-Ablehnungsschreiben heißt es, zu den »vitalen Lebensbedürfnissen« gehöre lediglich, daß Blinde »die alltäglichen Verrichtungen im Nahbereich der Wohnung« selbständig erledigen können. Dafür genüge aber der Blindenstock. »Eine Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für einen Blindenführhund durch die AOK Bayern ist deshalb nicht möglich«, schreibt die Krankenkasse.

Die AOK Bayern sei bei diesem Thema offenbar »so etwas wie die Speerspitze« für die Krankenkassen bundesweit, sagte Dürr. Von Blindenbund-Kollegen aus anderen Bundesländern wisse er, daß dort »noch nicht so rabiat« vorgegangen werde. »Aber wenn es uns nicht gelingt, in Bayern dagegenzuhalten, werden die anderen schnell nachziehen«, befürchtet Dürr.

Auch der Münchner Rechtsanwalt Jürgen Greß, der zahlreiche Blinde in entsprechenden Verfahren gegen Krankenkassen vertritt, bezeichnete die AOK als »Vorreiter«.

Die AOK stützt sich bei ihrer Argumentation auf ein Urteil des Sozialgerichts Hamburg, wonach Blinde, die mit dem Taststock »ausreichende Orientierung und Fortbewegung« erlernen können, keinen Anspruch auf einen Führhund haben.

(ddp/jW)

Quelle: http://www.jungewelt.de/2005/03-16/021.php

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