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Hessens Psychotherapeuten befürchten durch neue Kodierrichtlinien Nachteile für Patienten

Archivmeldung vom 06.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Präsident der hessischen Psychotherapeutenkammer, Jürgen Hardt, befürchtet durch eine Neuregelung im Gesundheitssystem massive Nachteile für die Patienten. Seit 1. Januar 2011 gelten sogenannte Kodierrichtlinien. Dabei müssen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten den Krankenkassen präzise Gründe für eine Behandlung nennen. "Bislang haben wir versucht, die Diagnose für die Krankenkasse immer so harmlos wie möglich zu stellen", sagte Hardt der "Frankfurter Rundschau".

Doch jetzt fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) detaillierte Meldungen und stellt den Ärzten dafür höhere Honorare in Aussicht. Hardt befürchtet, dass Patienten insbesondere von Psychotherapeuten dadurch Nachteile in Beruf und beim Abschluss von Versicherungen entstehen: "Wenn jemand eine Psychotherapie macht, kann er zum Beispiel Schwierigkeiten bekommen, verbeamtet zu werden", sagte Hardt der "Frankfurter Rundschau".

Er frage sich, "wie können wir den Patienten so darstellen, dass den Krankenkassen klar wird, dass er eine schwere Erkrankung hat, es aber dem Patienten nicht schaden kann?" Ziel der Neuregelung ist es, die Häufigkeit von Krankheiten zu erfassen, um den Behandlungsbedarf gegenüber den Kassen nachzuweisen. Die hessische Datenschützerin Rita Wellbrock unterstützt Hardts Kritik. Sie stellt infrage, ob die geforderten Differenzierungen "insbesondere im psychotherapeuten Bereich" notwendig sind. Wellbrock hat bereits den Bundesbeauftragten für Datenschutz eingeschaltet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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