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Finanzielle Anreize für heilberufliche Entscheidungen sollen künftig strafbar sein

Archivmeldung vom 22.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Verschreibt ein niedergelassener Arzt ein bestimmtes Medikament und bekommt dafür vom Hersteller einen finanziellen Bonus oder weist er einen Patienten in eine bestimmte Klinik ein, die ihn dafür bezahlt, gilt dies heute nicht als strafbar, auch wenn es naheliegt, dass dabei nicht das Patientenwohl im Vordergrund steht. Dies will ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium nun ändern. Das "Geben und Nehmen von Vorteilen für heilberufliche Entscheidungen" soll in Zukunft für alle Gesundheitsberufe strafbar sein, berichtet die "Apotheken Umschau".

Ärzte wehren sich dagegen. Sie befürchten eine "massive Rechtsunsicherheit" auf sich zukommen und argwöhnen zudem, die Krankenkassen könnten aus wirtschaftlichen Motiven heraus Strafanträge gegen Ärzte oder andere Leistungserbringer stellen. Wolfgang Wodarg, Arzt und Vorstandsmitglied von Transparency International, begrüßt die Initiative des Justizministers, aber der Entwurf geht ihm nicht weit genug. "Korruption sollte ein Offizialdelikt sein, die Staatsanwaltschaft also nicht erst auf Anträge hin ermitteln dürfen", fordert er.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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