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Elektronisches Rezept könnte sich verzögern

Archivmeldung vom 18.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stößt mit seinen Plänen, in knapp zwei Jahren ein elektronisches Rezept einzuführen, auf Widerstand. In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf des Ministers, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, zweifeln Apotheker, Ärzte und Krankenkassen vor allem am Zeitplan des Ministers.

Spahn hatte angekündigt, dass Ärzte im Jahr 2020 ihre Verschreibungen auf elektronischem Weg an eine Apotheke übermitteln können. Das Gesetz, mit dem das E-Rezept möglich wird, soll im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Anschließend sollen Ärzte, Apotheker und Krankenkassen in sieben Monaten für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Diese Frist "ist kritisch zu sehen", heißt es auch in der Stellungnahme des Krankenkassenverbands zum Gesetzentwurf. "Ob eine störungsfreie Einrichtung einer elektronischen Verordnung in sieben Monaten gelingen kann, sollte zumindest kritisch hinterfragt werden", kommentierte die Bundesärztekammer.

Die Apotheker deuten in ihrer Stellungnahme sogar an, sie bräuchten noch länger, um das elektronische Rezept vorzubereiten: Die Sieben-Monats-Frist könne erst starten, wenn alle Beteiligten ein halbes Jahr lang Eckpunkte verhandelt hätten. Die Kassenärzte, die das elektronische Rezept im Alltag ausstellen müssen, melden die größten Bedenken an: Wenn die Ärzte das Rezept, wie Spahn es plant und die Krankenkassen es fordern, mit einer Geheimnummer freigeben müssen, bedeute das einen "deutlich steigenden Aufwand", heißt es in ihrer Reaktion. Eine Unterschrift per Hand auf Papier sei im Vergleich dazu immer noch schneller. Die Kassenärzte fordern deshalb eine "fortgeschrittene Signatur" und: "Auf keinen Fall sollten an keiner Stelle "behelfsmäßig" weiterhin Ausdrucke erforderlich sein."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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