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Tod nach Krebs-Therapie: Patientenschützer fordern Reform des Heilpraktikergesetzes

Archivmeldung vom 27.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Jetti Kuhlemann / pixelio.de
Bild: Jetti Kuhlemann / pixelio.de

Mit Blick auf Vorkommnisse am Niederrhein, wo mehrere Patienten nach einer Behandlung in einer alternativen Krebsklinik gestorben sind, fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine schnelle Reform des Heilpraktikergesetzes.

In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Vorstand Eugen Brysch: "Das deutsche Heilpraktikergesetz ist ein Relikt aus dem Jahr 1939. Für die Sicherheit der Patienten muss es dringend reformiert werden." Es sei nicht akzeptabel, so Brysch, dass das Gesetz keine Ausbildung für Heilpraktiker festlege. Ebenso fehlten verbindliche Standards für die Heilpraktikerprüfung. "Hier muss der Gesetzgeber endlich für klare Regeln sorgen" forderte der Patientenschützer.

Deutschland werde immer mehr zum Magneten für Heiler aus aller Welt, es gebe einen milliardenschweren Markt, kritisierte Brysch. Das sei kein Wunder: "Während es für die Zulassung als Heilpraktiker in Deutschland keine hohen Hürden gibt, gehen Nachbarländer wie Österreich und die Niederlande einen anderen Weg." Erforderlich seien eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker in Deutschland tun dürfe und was nicht, betonte der Patientenschützer. "Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel darf nicht länger gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist", sagte Brysch. Im Sinne des Patientenschutzes müsse die Regel vielmehr umgekehrt werden: "Verboten ist, was nicht erlaubt ist." Andernfalls könne kreative Therapie tödlich enden, warnte Brysch.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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