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Zeitung: Krankenkassen sollen künftig für Fehler von Hebammen zahlen

Archivmeldung vom 09.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Hermann Gröhe (2010)
Hermann Gröhe (2010)

Foto: CDU Deutschlands/Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Für die Folgeschäden von Hebammenfehlern sollen künftig Kranken- und Pflegekassen aufkommen. Das plant Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit einem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung", berichtet die F.A.Z. (Freitagsausgabe).

Bisherige Versuche, den Anstieg der Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflichen Hebammen zu begrenzen, seien misslungen, heißt es demnach in einem Entwurf. "Vor diesem Hintergrund wird ausgeschlossen, dass die Kranken- und Pflegekassen Ansprüche gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen geltend machen", schreiben Gröhes Beamte der Zeitung zufolge.

Dies soll aber nur dann gelten, wenn der Fehler bei der Geburt nicht grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangen wurde. Damit kommt das Ministerium Forderungen der Versicherungswirtschaft und der Hebammen entgegen, deren Kosten für die Berufshaftpflicht sich in den vergangen Jahren vervielfacht hatten. Grund dafür waren Gerichtsentscheidungen, nach denen Versorgungsansprüche für Kinder stark erhöht wurden, die bei der Geburt zu Schaden kamen.

Die Kosten für deren Behandlung, Rehabilitation und Pflege müssen bislang die Haftpflichtversicherer zahlen. Viele Versicherer sind aus dem Geschäft ausgestiegen, die wenigen verbliebenen haben die Prämien erhöht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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