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Corona-Impfung für Schwangere? Laut Fachgesellschaft wurde hierfür Klarheit geschaffen

Archivmeldung vom 22.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Schwangere: Pilzbehandlung gefährlich.
Schwangere: Pilzbehandlung gefährlich.

Bild: pixabay.com, ekseaborn0

Unsicherheit bei Ärzten hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen haben bisher dazu geführt, dass Schwangere „trotz einer eindeutigen Risikosituation“ nur erschwert eine Corona-Impfung bekommen konnten. Doch nun habe die Ständige Impfkommission (Stiko) Klarheit geschaffen, erklärten zwei deutsche Fachgesellschaften.

Beim russischen online Magazin " SNA News " ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) verwiesen am Dienstag auf eine Stellungnahme der Stiko vom 17. Juni. Darin heißt es:

„Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist – d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der Stiko empfohlen ist.“

Dies umfasse auch die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren oder Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren ohne Indikationsimpfempfehlung, schreibt die Stiko in ihrem FAQ-Bereich. Inwieweit Ärzte nun ihre Impfpraxis bei Schwangeren ändern, war zunächst nicht klar.

„Wir begrüßen diese ersehnte Klarstellung zur Haftungsfrage ausdrücklich“, kommentiert Ekkehard Schleußner, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM e. V.). Zugleich unterstrich er den Zusatznutzen der Impfung für Säuglinge: „Wir wissen heute bereits, dass die mütterlichen Antikörper auch einen Infektionsschutz, eine sogenannte Leihimmunität, für das Neugeborene bewirken können. Damit bietet die Covid-19-Schutzimpfung für schwangere und stillende Frauen mit einem mRNA-basiertem Impfstoff nachweislich Vorteile für Mutter und Kind sowohl vor als auch nach der Geburt.

“Erst Mitte Mai hatte der Berufsverband der Frauenärzte berichtet, dass Schwangere nur in Einzelfällen geimpft würden, da die Haftung im Fall eines Zwischenfalls immer noch ungeklärt sei. Fachgesellschaften plädierten zuletzt dafür, Schwangere und Stillende priorisiert gegen Covid-19 zu impfen. Das Frühgeburtsrisiko sei bei Frauen, die positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurden, um bis zu 80 Prozent höher als bei gesunden Schwangeren. Hinzu kämen zahlreiche weitere Risiken für die nicht geimpfte erkrankte Mutter und ihr ungeborenes Kind. Die Impfung biete nachweislich Vorteile für Mutter und Kind – vor und nach der Geburt, so die DGGG."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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