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Wegen ungeklärter Honorarfrage: Ärzte setzen neue Kinder-Richtlinie nicht um

Archivmeldung vom 02.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Obwohl die neue Richtlinie zur Früherkennung bei Kindern am 1. September in Kraft getreten ist, werden die Ärzte die darin festgelegten verbesserten Leistungen zunächst nicht anbieten. Das bestätigte der Sprecher des Berufsverbandes der Kinder-und Jugendärzte Hermann-Josef Kahl am Donnerstag in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Nach Angaben von Kahl haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch nicht auf die Arzthonorare für die neuen Leistungen geeinigt.

"Solange das aber so ist, sind sie im ambulanten Bereich auch noch keine Kassenleistung", betonte Kahl. Der Verband habe deshalb noch am Donnerstag ein Rundschreiben an alle Kollegen geschickt, und darauf hingewiesen, dass sie aus juristischen Gründen mit dem Anbieten der neuen Leistungen warten müssten, bis die Honorarfrage geklärt sei. Wann dies soweit sei, konnte Kahl nicht sagen. "Das Einzige, was ich weiß, ist, dass das Honorar spätestens ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie festgelegt sein muss", sagte er. Eltern und Kinder müssten also möglicherweise nur zwei Wochen, vielleicht aber auch noch ein halbes Jahr warten. Bis zur Klärung der Honorarfrage werde man in den Arztpraxen mit dem alten Untersuchungsheft arbeiten.

Durch die neue Kinder-Richtlinie soll es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung Verbesserungen geben. Auch soll die Beratung zum Impfschutz künftig verbindlicher Bestandteil der sogenannten U-Untersuchungen sein.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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