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Ärztepräsident für Neuregelung bei Organspende

Archivmeldung vom 21.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...
Organspende kann nur bei lebenden Menschen durchgeführt werden: Daher besteht die Pflicht zur Narkose des "Hirntoten" und Anschnallpflicht weil sich der "Hirntote" sonst wehrt...

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der neue Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat neue Regeln bei der Organspende vorgeschlagen. "Den Empfang eines Spenderorgans von der eigenen Bereitschaft zur Spende abhängig zu machen, finde ich diskussionswürdig", sagte Reinhardt den Funke-Zeitungen.

"Wer bereit ist zu geben, kann bevorzugt empfangen." Reinhardt bezog sich bei seinem Vorschlag auf eine Regelung in Israel. Dort hänge der Platz auf der Empfängerliste bei Organtransplantationen auch davon ab, ob und wann sich jemand zu Lebzeiten zum Spender erklärt habe. "Wer zu einer Spende bereit ist, wird bei der Transplantation eines Organs bevorzugt. Das intensiviert den Gedanken, sich mit dem Thema zu befassen", sagte Reinhardt.

Es wundere ihn, dass dies in der politischen Debatte in Deutschland bisher keine Rolle gespielt habe. In der kommenden Woche wird der Bundestag das erste Mal über eine Neuregelung der Organspende debattieren. Zur Diskussion steht dabei unter anderem die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene "Widerspruchslösung". Danach wird automatisch jeder zum Organspender, der nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Reinhardt nennt das eine gute Lösung: "Länder wie Spanien, in denen es die Widerspruchslösung gibt, haben eine deutlich höhere Zahl von Transplantationen. Das erhoffe ich mir auch für Deutschland." Wenn die Menschen durch die Widerspruchslösung "wohlmeinend angestupst" würden, um sich mit Organspende zu befassen, sei das gut. Auch der konkurrierende Gesetzentwurf zu Spahns Vorschlag, der eine regelmäßige Befragung der Bürger und die Einrichtung eines Spenderregisters vorsieht, sei "ein Fortschritt", sagte Reinhardt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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