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Methylphenidat gegen ADHS fällt unter das Betäubungsmittelgesetz

Archivmeldung vom 09.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Geht ein Kind, das mit Methylphenidat gegen das Hyperaktivitätssyndrom (ADS oder ADHS) behandelt wird auf eine Auslandsreise, benötigt es für das Medikament eine Bescheinigung vom Arzt.

Die Substanz fällt nämlich unter das Betäubungsmittelgesetz. Wer sie mit sich führt, benötigt eine Bescheinigung des Arztes, die von Gesundheitsamt oder von der obersten Gesundheitsbehörde des Bundeslandes beglaubigt sein muss, erklärt die Leiterin des sozialpädiatrischen Zentrums der Universitätskinderklinik Freiburg Dr. med. Uta Tacke im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Bei allen Staaten außerhalb des Schengen-Bereiches empfiehlt es sich in jedem Fall, ein entsprechendes Dokument in englischer Sprache mitzuführen und die genauen Bestimmungen bei der Botschaft des Landes zu erfragen. Wem der Aufwand zu hoch ist, sollte mit dem behandelnden Arzt besprechen, ob die Therapie eventuell für die Zeit des Urlaubs unterbrochen werden kann.

Quelle: Wort und Bild "Baby und Familie"

 

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