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EU verklagt Deutschland wegen Knoblauchpillen

Archivmeldung vom 18.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

In Deutschland gelten Knoblauchkapseln als Medikament. Gegen diese Einschätzung regt sich Widerstand bei der Europäischen Kommission.

Die Brüsseler Behörde will nun gerichtlich klarstellen, dass Knobipillen nur ein normales Lebensmittel sind.

Brüssel - Der Handel preist die Knoblauchkapsel als "antikes Viagra" und Potenzpille der Römer, als Wundermittel gegen Arterienverkalkung oder gar zur Krebsvorsorge an. EU-Kommissionsvize Günter Verheugen will davon nichts wissen. Er kündigte nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland an, weil hierzulande Knoblauchkapseln als Arzneimittel eingestuft werden.

Verheugen sprach von einem eindeutigen Fall, in dem "durch die nationale Überreglementierung unnötige Belastungen für die Wirtschaft geschaffen und somit das Wirtschaftswachstum in der EU gehemmt wird". In anderen EU-Staaten gelten Knoblauchkapseln als Nahrungsmittel und können deshalb mit weniger Auflagen verkauft werden.

Die Kommission verklagt Deutschland zudem, weil der Bundesrat noch nicht die von der Kommission ebenfalls kritisierte Regelung zu Krankenhausapotheken aufgehoben habe. Danach dürfen Krankenhausapotheken nur aus ihrer Region versorgt werden. Die Kommission sieht darin ein rechtswidriges Handelshemmnis, weil deutsche Krankenhäuser nicht in anderen EU-Staaten einkaufen können. Die Bundesregierung habe zwar bereits eine entsprechende Änderung vorgeschlagen, die Zustimmung des Bundesrates stehe aber noch aus.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,347157,00.html

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