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Apothekerverband: Könnten ab dem ersten Quartal 2021 auf Corona testen

Archivmeldung vom 30.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Die Apotheker in NRW gehen davon aus, dass ab dem kommenden Jahr ausreichend Schnelltests verfügbar sind, um flächendeckend die Bevölkerung auf das Coronavirus zu testen. Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis, sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Preis weiter: "Die Verfügbarkeit der Schnelltests nimmt seit dem Sommer deutlich zu, aber derzeit erleben wir noch Engpässe. Die werden auch meines Erachtens noch bis ins erste Quartal 2021 anhalten." Derzeit könnten nur Ärzte, Zahnärzte und Pflegeheime für ihre Bewohner, Mitarbeiter und Besucher sowie die Pflegedienste für ihre Beschäftigten Schnelltests bekommen. "Der Bedarf ist enorm - und wird weiter steigen. Derzeit werden pro Monat allein etwa sechs Millionen Tests für die Pflegeheime benötigt." Preis bezeichnete es als große Herausforderung, dass der Personenkreis erweitert werde und künftig auch Schüler und Lehrer getestet werden sollen.

"Ich gehe davon aus, dass wir schon sehr bald erleben werden, dass die Testung auf sehr viel breitere Beine gestellt werden wird. In der Schweiz werden die Menschen bereits in den Apotheken getestet. Das macht auch hierzulande Sinn, denn die Schnelltests entlasten die Labore massiv, die ja jetzt schon an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten." Außerdem könnten damit auch die Hausarztpraxen entlastet werden, die in den kommenden Monaten durch ihren Beitrag für die Impfzentren personell eingeschränkt sein würden, so der Apothekerverbandschef. "Ein flächendeckendes Screening ist auf jeden Fall gut." Da Corona eine meldepflichtige Krankheit sei, müsse diese derzeit grundsätzlich noch vom Arzt festgestellt werden, um sie ordnungsgemäß ans Gesundheitsamt zu melden. "Ein solches Vertrauen kann man selbstverständlich auch den Apothekern entgegenbringen. Bei den Heimen klappt das mit der Meldung auch."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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