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Indoor-Spielplätze: Unfallrisiko senken

Archivmeldung vom 19.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: M. Offergeld / pixelio.de
Bild: M. Offergeld / pixelio.de

Hüpfburgen erobern, Klettergerüste erklimmen und in der Ballgrube herumtollen. Hallenspielplätze stehen bei Kindern hoch im Kurs, besonders wenn es draußen zu nass oder zu kalt ist. Etwa 350 Indoor-Spielanlagen sind derzeit in Deutschland geöffnet. Viele Eltern sorgen sich dabei um die Sicherheit ihrer Sprösslinge.

Schnell und relativ einfach können Erwachsene erste Checks der Anlagen selbst übernehmen: Am besten, Eltern oder Betreuer sitzen nicht nur am Rand, sondern spielen mit den Kindern auf der Anlage und schauen sich dabei gründlich um. "Findet sich Abfall in den verschiedenen Spielanlagen oder quellen in der Halle die Mülleimer über, liegt die Vermutung nahe, dass der jeweilige Besitzer wenig Wert auf Pflege und Wartung seiner Spielgeräte legt", meint Matthias Lompa, TÜV Rheinland-Experte für Indoor-Spielplätze.

Neben dem ersten optischen Eindruck zählt aber vor allem die Sicherheit der Spielgeräte. Mittlerweile gelten für Indoor-Anlagen EU-weit die gleichen Normen, die unter anderem die Sicherheitsabstände zwischen den Geräten regeln. Ein Kicker beispielsweise darf nicht direkt neben einer offenen Hüpfburg stehen, um Verletzungen vorzubeugen. Aber auch der generelle Zustand der Hüpfburgen, Klettergerüste oder Rutschen spielt eine wichtige Rolle, denn die Geräte befinden sich täglich im harten Einsatz und nutzen sich daher schnell ab. "Bestimmte Mängel, wie etwa marode Seile, hervorstehende Schrauben, scharfe Kanten, defekte Dämpfungsmaterialien beispielsweise an Stangen in Spielbereichen oder ein fehlender Fallschutz, sind auch für Laien einfach erkennbar", erklärt Lompa.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Anders als etwa im Kindergarten liegt die Aufsichtspflicht bei den Hallenspielplätzen nicht beim Personal, sondern bei der jeweiligen erwachsenen Begleitperson. Sie sollte im Vorfeld auch dafür sorgen, dass die Kinder beim Toben in der Halle weder Kleidung mit Kordeln noch Schlüsselbänder oder Halsketten tragen. "Sonst besteht die Gefahr, dass sie beim Rutschen oder Klettern an den Geräten hängenbleiben, sich verletzen oder im schlimmsten Fall sogar strangulieren", so der TÜV Rheinland-Fachmann. Ein prüfender Blick gibt zudem Aufschluss über Fluchtmöglichkeiten im Notfall. Denn lässt sich die Halle schlecht überblicken oder versperren Spielgeräte die Fluchtwege, können Hilfskräfte den Indoor-Spielplatz im Notfall schlecht evakuieren. "Umsichtige Betreiber können ihre Anlagen von unabhängigen TÜV Rheinland-Experten überprüfen lassen. Bereits getestete Spielplätze erkennen Eltern dann am Prüfzeichen", betont Matthias Lompa.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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