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EMA ergänzt seltene Nervenerkrankung zur Liste von Astrazeneca-Nebenwirkungen

Archivmeldung vom 09.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Astrazeneca (Symbolbild)
Astrazeneca (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat eine äußerst seltene Nervenerkrankung, das sogenannte Guillain-Barré-Syndrom, in die Liste „sehr seltener“ Nebenwirkungen des Corona-Impfstoffs von Astrazeneca aufgenommen. Dies geht aus einem monatlichen Bericht zur Sicherheit des Vakzins hervor.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Demnach werden nach der Bewertung von neuen Sicherheitsdaten die Arzneimittelinformationen für den Impfstoff von Astrazeneca, der auch als Vaxzevria bekannt ist, um das Guillain-Barré-Syndrom (GBS) als Nebenwirkung ergänzt. GBS ist eine schwere Nervenentzündung, die zu vorübergehenden Gefühls- und Bewegungsstörungen (Lähmungen) und Atembeschwerden führen kann.

Insgesamt seien bis zum 31. Juli 2021 weltweit 833 Fälle von GBS im Zusammenhang mit Vaxzevria gemeldet worden. Die Zahl der bis zum 25. Juli 2021 weltweit verabreichten Impfdosen von Astrazeneca mache rund 592 Millionen aus.

Bei den gemeldeten Fällen handele es sich um „vermutete Nebenwirkungen“ – also um medizinische Ereignisse, die nach der Impfung beobachtet worden seien, aber nicht unbedingt mit dem Impfstoff zusammenhängen oder durch den Impfstoff verursacht worden sein müssen.

Auf der Grundlage der Bewertung dieser Daten und unter Berücksichtigung der Gutachten neurologischer Experten kam der EMA-Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) zu dem Schluss, dass ein „kausaler Zusammenhang“ zwischen Vaxzevria und GBS „zumindest als begründete Möglichkeit“ eingestuft werden solle, hieß es im Bericht. Das GBS solle daher als Nebenwirkung von Vaxzevria in die Produktinformation aufgenommen werden.

Die Häufigkeit des Auftretens dieser Nebenwirkung sei als „sehr selten“ einzustufen. Das bedeutet, dass von 10.000 Menschen nur bei weniger als einem von ihnen diese Nebenwirkung beobachtet werden kann. Die erwähnte Häufigkeitskategorie sei die niedrigste, die in den EU-Produktinformationen verwendet werde.

Der PRAC empfehle zudem, die Arzneimittelinformationen zum Impfstoff von Astrazeneca um einen Hinweis zu ergänzen: Die Patienten sollen demnach gebeten werden, vor der Verabreichung von Vaxzevria mit ihrem medizinischen Fachpersonal zu sprechen, wenn sie nach der Verabreichung von Vaxzevria bereits an GBS erkrankt seien. Bei Schwäche und Lähmungen in den Gliedmaßen, die auf Brust und Gesicht übergreifen könnten, sollte sofort eine medizinische Behandlung aufgesucht werden.

Schmerzen in Bein-, Arm- und Magenschmerzen sowie grippeähnliche Symptome seien ebenfalls als Nebenwirkungen in die Arzneimittelinformationen aufgenommen worden.

Zuvor hatte die US-Arzneimittelbehörde FDA vor dem Guillain-Barré-Syndrom als einer möglichen Nebenwirkung nach einer Impfung mit dem Wirkstoff von „Johnson & Johnson“ gewarnt."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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