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Qualitätsverlust zu Lasten der Patienten – Deutscher Ärztetag bringt Probleme mit ausländischen Ärzten ans Licht

Archivmeldung vom 22.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Arzt im Patientengespräch (Symbolbild)
Arzt im Patientengespräch (Symbolbild)

Bild: Ligamenta Wirbelsäulenzentrum / pixelio.de

In die Öffentlichkeit dringende Berichte von Bürgern über Verständigungsprobleme mit ausländischen Ärzten werden von Politik und Medien gerne als Panik- und Stimmungsmache abgetan. Doch nun meldet sich die Ärzteschaft selbst zu Wort. Entschließungen des Deutschen Ärztetages vermitteln ein Bild der gravierenden Probleme, die die Zulassung von Ärzten aus Drittstaaten für den Ärzte- und Patientenalltag in Deutschland bedeuten.

Das veröffentlichte Beschlussprotokoll des 121. Deutschen Ärztetages (8. bis 11. Mai 2018) weist mit 368 Seiten eine immense inhaltliche Spannbreite auf. Bei tiefgehender Betrachtung fallen die Seiten 48 bis 56 ins Auge, die sich mit zugewanderten Ärzten aus Drittstaaten und den damit verbundenen Problematiken – wie getürkten Abschlüssen, fehlenden Sprachkenntnissen oder im Vergleich zu deutschen Ärzten mangelhaften Fachkenntnissen – befassen.

Der Ärztetag hat den Gesetzgeber nun dazu aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die alle Ärzte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union verpflichtet, einen Kenntnisstand nachzuweisen, der demjenigen von in Deutschland ausgebildeten Ärzten entspricht. „Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz durch erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährleistet werden“, so die Delegierten in der Entschließung Ic – 06.

In der Entschließung Ic – 115 („Qualitätsstandard für die Gleichwertigkeitsprüfung zur Erteilung der Approbation“) wird gefordert, dass ausländische Ärzte aus Drittstaaten eine Kenntnisprüfung ablegen müssen, die „umfassendes und für den medizinischen Alltag relevantes medizinisches Wissen abprüfen und unter Aspekten der Patientensicherheit konzipiert sein“ soll.

Lassen bereits diese Formulierungen aus der Ärzteschaft darauf schließen, dass in der gängigen Praxis die Standards für die Zulassung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten niedrig angesetzt wurden und zahlreiche Probleme im Berufsalltag aufgetreten sind, bestätigt Entschließung Ic – 116 („Integration ausländischer Ärzte in das deutsche Gesundheitswesen“) dies mit deutlichen Worten. Hierin werden die Bundesregierung und die Länder dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, „daß in Deutschland tätige ausländische Ärztinnen und Ärzte über die gleiche berufliche Qualifikation verfügen wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen. Eine Berufserlaubnis oder Approbation darf erst erteilt werden, wenn eine solche zweifelsfrei feststeht und die Ärztin oder der Arzt über gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation (Niveau C1) verfügt und diese nachgewiesen hat. Die bisher durchgeführten Kenntnisprüfungen reichen nicht aus, zumal die dabei zutage tretenden Kenntnisse nicht selten im Gegensatz zur behaupteten Qualifikation stehen. Fälschungen von Zeugnissen und Urkunden sind nur schwer erkennbar und noch schwerer nachzuweisen“. Begründet wird die Forderung nach höheren Anforderungen im Sprachniveau auch mit auftretenden „Verständigungsfehlern“ in der Kommunikation zwischen Arzt und Patient, die nur mittels „Fachsprachenprüfungen auf einem bundeseinheitlichen hohen Niveau“ vorgebeugt werden können. Ferner verweist Entschließung Ic – 15 auf das Problem des „Approbationstourismus“, d.h. durchgefallene Antragsteller pendeln einfach in das nächste Bundesland und versuchen ihr „Glück“ dort. Die Ärzteschaft fordert nun den systematischen Datenaustausch zwischen den Approbationsbehörden der Bundesländer, um Personen mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen zu identifizieren und einem Missbrauch vorzubeugen.

Alles in allem spiegeln die auf dem Deutschen Ärztetag getroffenen Entschließungen Probleme aus dem Berufsalltag der Ärzteschaft wider, Probleme, die – auch wenn sie medial und politisch gerne unter den Teppich gekehrt würden – zu einem gravierenden Qualitätsverlust im deutschen Gesundheitswesen beitragen und das Vertrauen der Patienten in ihre Mediziner nachhaltig schädigen. Dem muß ein Riegel vorgeschoben werden. Der Deutsche Ärztetag hat gezeigt: der Ärzteschaft ist dies bewußt, die Politik schweigt lieber.

Quelle: AfD Deutschland

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