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Masern-Impfpflicht: GMK-Chefin warnt vor rechtlichen Fallstricken

Archivmeldung vom 12.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Impfen tatsächlich ungefährlich oder schwere Körperverletzung?
Impfen tatsächlich ungefährlich oder schwere Körperverletzung?

Bild: Deutsche Mitte / Hans Tolzin

In der Debatte über die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern warnt die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder, Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU), vor rechtlichen Fallstricken.

"Ich spreche mich für die Einführung der Impfpflicht gegen Masern in Kitas aus. Dafür müssen aber zuerst die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene geschaffen werden", sagte Klepsch den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Der Brandenburger Landtag habe lediglich einen Antrag zur Impfpflicht in Kitas beschlossen. "Laut Sozialgesetzbuch hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Das ist nicht an Bedingungen gebunden", so die CDU-Politikerin weiter. Da die Masernerkrankungen ein bundesweites Thema seien, brauche man auch ein einheitliches Vorgehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe angekündigt, "bald einen Gesetzentwurf dazu vorzustellen, diesen müssen wir abwarten. Das könnte auch Thema auf der kommenden GMK im Juni in Leipzig sein", so Klepsch.

Die Medizinerorganisation "Ärzte für individuelle Impfentscheidung" kritisiert den Beschluss des Brandenburger Landtags mit der Forderung, nur gegen Masern geimpfte Kinder in Kitas oder in die Tagespflege aufzunehmen. "Der Beschluss ist der Versuch des Parlaments, mit der Verknüpfung von Kinderbetreuung und Impfstatus eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen", sagte Vereinssprecher Steffen Rabe den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Dass gerade in Brandenburg im Jahr 2019 noch kein einziger Masernfall gemeldet worden sei, "lässt diesen Beschluss zu diesem Zeitpunkt postfaktisch erscheinen", so der Kinder- und Jugendarzt weiter. Der Verein äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht. "Das Recht der Eltern, nach kompetenter und ergebnisoffener Beratung eine individuelle, eigenverantwortliche Impfentscheidung zu treffen, muss gerade von öffentlichen Stellen und Institutionen respektiert werden", sagte Rabe.


Quelle: dts Nachrichtenagentur

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