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Tolzin: Solange wir uns wie Opfer verhalten, wird man uns wie Opfer behandeln!

Archivmeldung vom 09.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Solange wir uns wie Opfer verhalten, wird man uns wie Opfer behandeln!
Solange wir uns wie Opfer verhalten, wird man uns wie Opfer behandeln!

Bild: Robert Kneschke - foltalia.com / Impfkritik.de

Der Impfexperte und gesundheitspolitische Sprecher der Deutschen Mitte (DM) Hans U. Tolzin schreibt auf seiner Internetseite Impfkritik.de wie folgt: "Die Erregerphobie und der Impffanatismus nehmen in Deutschland leider ständig zu. Jetzt werden ungeimpfte Schüler bereits bei Verdacht eines Windpockenausfalls aus dem Unterricht ausgeschlossen. Sie als Eltern müssen das nicht einfach hinnehmen!"

Er schreibt weiter: "Kürzlich erhielt ich - wieder einmal - die Email einer Mutter, deren ungeimpfte Kinder wegen des Verdachts eines Windpockenausbruchs an einer Schule 16 oder gar 21 Tage aus dem Unterricht ausgeschlossen wurden. Das Verhalten der Gesundheitsämter ist gleich aus mehreren Gründen sachlich ungerechtfertigt und damit verfassungswidrig. Doch solange sich niemand wehrt, bleibt dieses Verhalten der Amtsärzte die gängige Rechtspraxis.

Falls Sie für sich die Entscheidung getroffen haben, aus der allgemeinen Opferhaltung herauszutreten und sich zu wehren, habe ich ein paar Vorschläge für Sie. Wichtig für Sie zu wissen ist: Selbst aus Sicht der Schulmedizin kann aufgrund der begrenzten Wirksamkeit nicht der Impfstatus, sondern allein der Antikörpertiter im Blut das Kriterium dafür sein, ob jemand als „immun“ gelten kann oder nicht.

Sie haben als Eltern folgende Möglichkeiten:

  • Lassen Sie die Antikörpertiter Ihrer Kinder überprüfen. Falls sie laut Labor „ausreichend“ sind, ist das Thema vorerst für Sie erledigt
  • Die Kassen zahlen leider solche vorsorglich erstellten Titermessungen nicht. Sie könnten dem Gesundheitsamt die Rechnung schicken und versuchen, die Erstattung einzuklagen. Unser impfkritisches Netzwerk würde argumentativ, mit Anwalt und evtl. der Übernahme eines Teils des Kostenrisikos unterstützen.
  • Sie können auch nachträglich eine Feststellungsklage einreichenund so künftigen Unterrichtsausschlüssen vorsorgen. Unser impfkritisches Netzwerk würde argumentativ, mit Anwalt und evtl. der Übernahme eines Teils des Kostenrisikos unterstützen.
  • Sie könnten beim nächsten Mal einen Hauslehrer für die 16 bis 21 Tage einstellen und die Rechnung an das Gesundheitsamt schicken. Unser impfkritisches Netzwerk würde argumentativ, mit Anwalt und evtl. der Übernahme eines Teils des Kostenrisikos unterstützen.

Unabhängig davon empfehle ich, sich unbedingt mit gleichgesinnten Eltern der Schule oder der Umgebung zu vernetzen. Es gibt bereits fast 100 impfkritische Elternstammtische in Deutschland. Wie dem auch sei, bisher war niemand bereit, zu klagen, auch nicht mit Unterstützung unseres Netzwerkes. Ich sage dazu: Solange wir uns wie Opfer verhalten, wird man uns wie Opfer behandeln."

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. Tolzin

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