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Wann Krankenkassen bei Kindern eine Begleitperson in der Klinik bezahlen

Archivmeldung vom 20.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Kinder dürfen bei einem Krankenhausaufenthalt auf Kosten der Kasse von einer Vertrauensperson, meistens Mutter oder Vater, begleitet werden, wenn eine "medizinische Notwendigkeit" vorliegt.

Diese ist immer gegeben, wenn das Kind jünger als neun Jahre alt ist, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf die "Initiative GKinD". Bei Notaufnahmen, lebensgefährlichen Erkrankungen und in bestimmten anderen Fällen können auch ältere Kinder begleitet werden. Zur Sicherheit sollte vorher eine Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"


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