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Ethikrat fordert von Ärzten Abschwächung des Sterbehilfeverbots

Archivmeldung vom 13.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Deutsche Ethikrat wird die Bundesärztekammer auffordern, dass Verbot ärztlicher Sterbehilfe in ihrer Musterberufsordnung abzuschwächen. Das zeichnet sich nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" vor der Beratung des Gremiums zu einer "Ad-hoc-Empfehlung Beihilfe zum Suizid" am Donnerstag ab.

"In der Berufsordnung genügt die Formulierung, dass Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe ist", sagte Ethikratsmitglied und Psychologe Michael Wunder. Zudem macht sich im Ethikrat nach "Focus"-Informationen Unzufriedenheit mit den teilweise widerstreitenden Gesetzesentwürfen und Positionspapieren aus dem Bundestag breit. Sowohl eine ausdrückliche Erlaubnis bestimmter Formen von Sterbehilfe als auch ein eigenes Gesetz zum Verbot von Sterbehilfevereinen halten viele aus dem 26-köpfigen Gremium für überflüssig bis gefährlich.

Der Hamburger Jurist Reinhard Merkel sagte, ein "striktes" Sterbehilfeverbot erschwere die Beratung von Menschen, die sich mit Suizidgedanken trügen. Strafrechtlich ist in Deutschland die "Tötung auf Verlangen" eindeutig untersagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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