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VOD-Patientenbeauftragte: "GMK-Beschluss zur Osteopathie in Deutschland wichtiger Schritt zu mehr Patientensicherheit und Verbraucherschutz"

Archivmeldung vom 19.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: strichcode / pixelio.de
Bild: strichcode / pixelio.de

Marianne Salentin-Träger, Patientenbeauftragte des mit 4.600 Mitgliedern größten Verbandes der Osteopathen in Deutschland (VOD) e.V., zeigt sich erfreut über den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Osteopathie. Die Gesundheitsminister aller Bundesländer hatten sich auf ihrer diesjährigen GMK in Leipzig einstimmig für mehr Patientenschutz und Rechtssicherheit stark gemacht.

Angesichts der fehlenden gesetzlichen Regelung zur Osteopathie in Deutschland und aus Sorge um die Patientensicherheit wurde ein Antrag an das Bundesgesundheitsministerium gerichtet, um Lösungen aufzuzeigen und ein dringend erforderliches Berufsgesetz zu prüfen. "Mit ihrem Beschluss verdeutlichen die 16 Ministerinnen und Minister, dass im Hinblick auf die Ausbildung und Ausübung von Osteopathie in Deutschland gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Dies ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt", kommentiert die Patientenbeauftragte.

Osteopathie ist längst Teil der Gesundheitsversorgung in unserem Land. Laut einer Forsa-Umfrage von 2018 waren bereits rund 12 Millionen Bundesbürger in osteopathischer Behandlung. "Bislang ist es mitunter jedoch Glückssache, ob man an einen Osteopathen gerät, der tatsächlich über die Ausbildung und die notwendige Qualifikation verfügt, professionell diagnostizieren und behandeln zu können", führt Marianne Salentin-Träger weiter aus. "Zwar gibt es Therapeutenlisten wie die des VOD, auf denen ausschließlich hochqualifizierte Therapeuten mit Verbandsmitgliedschaft gelistet sind, dies muss jedoch auch im Sinne der Patientensicherheit gesetzlich geregelt sein. Patientinnen und Patienten würden es sehr begrüßen, wenn das Bundesgesundheitsministerium diesen Auftrag der GMK nun aufgreift, um eine rasche gesetzliche Regelung zu finden, die die qualifizierte Ausbildung und Ausübung der Osteopathie in Deutschland garantiert."

Quelle: Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (ots)

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