Gutachten attestiert kommunaler Pflegeplanung teils schwere Mängel
Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung attestiert den kommunalen Pflegeplanungen teils gravierende Mängel. "Die Vernetzung zwischen Landkreisen und innerhalb von Regionen wird als essenziell angesehen, derzeit aber nur in jeder zweiten Planung thematisiert", heißt es in dem Gutachten, über das die "Mediengruppe Bayern" (Mittwochausgaben) berichtet.
"Eine stärkere Vernetzung der Akteure stellt eine Herausforderung und
vor allem angesichts sinkender Personalressourcen eine zunehmende
Notwendigkeit zur Sicherstellung der Versorgung dar."
Hinzu
komme, dass oftmals die Planung aus Sicht der Gutachter zu nichts führe.
"Nur wenige Planungen bzw. Berichte enthalten konkrete Maßnahmen zur
bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen
Versorgungsstrukturen", so das Gutachten. In vielen Fällen entstünde der
Eindruck, "dass die aktuelle Planung in Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung vorgenommen wurde, die Kommunen aber über die
'Problembeschreibung' hinaus wenig konkrete Schlussfolgerungen für
künftige Maßnahmen ziehen".
Als Manko sehen es die Gutachter
zudem, dass ein Fokus auf der Zahl Pflegebedürftiger liegt. "Der
künftige Pflegebedarf wird zumeist als Anzahl pflegebedürftiger Personen
ausgewiesen, die Abschätzung sich daraus ergebender Platzbedarfe
(stationär) und/oder Personalbedarfe (ambulant und stationär) erfolgt
nur selten", heißt es in dem Papier.
Aus Sicht der
Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), muss
die Planung umfassender erfolgen. "Leitgedanke der Kommunen sollte eine
integrierte Sozialplanung sein, die über eine reine
Pflegestrukturplanung hinausgeht. Wir reden hier über
familienfreundliche und altersgerechte Städte und Gemeinden. Es geht um
Wohnen, Verkehr, Einkauf, ärztliche Versorgung, um Bewegung und Sport,
um Geselligkeit und Unterhaltung, um Kultur und Bildung", sagte Staffler
den Zeitungen.
Auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger
müssten berücksichtigt werden. Staffler will Verbindlichkeit. "Anders
als im Gesundheitsbereich wurde in der Pflegeversicherung bislang auf
eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für
Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet",
sagte sie. "Das muss sich ändern."
Ein weiteres Problem seien
fehlende Daten. "Die Kommunen benötigen von den Kranken- und
Pflegekassen die notwendigen Daten zur bestehenden Versorgung in ihrem
Gebiet. Das hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits im
Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes auf den Weg gebracht", so
Staffler.
Quelle: dts Nachrichtenagentur