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Die Notdienstgebühr erstatten die Krankenkassen bei Vermerk auf dem Rezept

Archivmeldung vom 14.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Medikamente müssen von Apotheken im Nachtdienst zu den gleichen Preisen wie zu den normalen Öffnungszeiten abgegeben werden. Es wird lediglich eine einheitliche Gebühr von 2,50 Euro berechnet.

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Krankenkassen erstattet, wenn der Arzt das Rezept mit einem entsprechenden Vermerk versieht, erklärt der Apotheker Henrik May im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Am Notdienst, der eine Versorgung mit Medikamenten rund um die Uhr sicherstellt, nehmen alle Apotheken teil. Welche jeweils Dienst hat, ist aus einem Aushang an der Apothekentür zu erfahren. Auch im Internet geben mehrere Seiten bundesweite Auskunft über Notdienstapotheken, darunter www.diabetespro.de.   

Quelle: Wort und Bild "Diabetiker Ratgeber"

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