Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Gesundheit SoVD kritisiert Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser bei Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings

SoVD kritisiert Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser bei Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings

Archivmeldung vom 18.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die vom SoVD aufgedeckte Neuregelung von § 294a SGB V im Referentenentwurf der Pflegereform ist im Gesetzentwurf zwar verändert worden, es bleibt aber dabei, dass Ärzte und Krankenhäuser der Krankenkasse melden müssen, wenn eine Erkrankung die Folge einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist.

Die Meldung an die Krankenkasse ist die Grundlage dafür, dass die Patienten einen Teil der Kosten für die Folgebehandlung selbst bezahlen müssen.

Auch wenn die Meldepflicht der Ärzte und Krankenhäuser sich jetzt auf die Folgen von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings beschränkt, ist eine Verpflichtung zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht grundsätzlich abzulehnen. Die Ärzte werden damit zu Erfüllungsgehilfen der Krankenkassen gemacht.

Der SoVD hält daher an seiner Kritik fest. Wir lehnen es entschieden ab, dass die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden soll. Damit wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient schwer beeinträchtigt. Hier darf kein Präzedenzfall geschaffen werden.

Die umstrittene Neuregelung bezieht sich auf § 52 SGB V der Gesundheitsreform 2007, wonach die Krankenkassen Patienten bei einer selbstverschuldeten Erkrankung an den Behandlungskosten beteiligen können. Bislang lief diese Regelung ins Leere, weil die Krankenkassen gar nicht feststellen konnten, ob eine Folgeerkrankung selbstverschuldet ist. Die Meldepflicht für Ärzte und Krankenhäuser soll die Umsetzung von § 52 SGB V ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung SoVD-Bundesverband

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte zugang in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige