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Kassenärzte rechnen mit pünktlichem Start der Terminservicestellen zum 25. Januar

Archivmeldung vom 13.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Die Kassenärzte sehen sich für den bundesweiten Start der Servicestellen zur Vermittlung von Facharztterminen am 25. Januar gut gerüstet. "Ich gehe davon aus, dass sie pünktlich starten werden", sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Gassen dämpfte zugleich übermäßige Erwartungen der Patienten an den gesetzlich vorgeschriebenen Terminservice der Ärzte: "Über die Terminservicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt." Vermittelt werde der Termin bei einem Arzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine habe.

Die Regierung zwingt die Ärzte per Gesetz dazu, Patienten mit einer dringenden Überweisung innerhalb einer Woche einen Facharzttermin zu vermitteln, auf den sie dann nicht länger als vier Wochen warten müssen. Zunächst hatten sich die Ärzte heftig gegen die Regelung gesträubt. Nun werden die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungn über Call-Center und Online-Plattformen die Termine vermitteln. Die vermittelte Praxis muss in zumutbarer Entfernung liegen. Als zumutbar gilt für die sogenannte fachärztliche Grundversorgung wie Augenärzte, Orthopäden oder Neurologen eine maximale Fahrzeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für hochspezialisierte Ärzte wie etwa Radiologen oder Kardiologen darf es höchstens eine Stunde Fahrtzeit sein. Der Druck auf die Ärzte, freie Facharzttermine für die Patienten zu finden, ist hoch. Denn sollte bei "dringender Überweisung" keine Vermittlung zu einem niedergelassen Mediziner innerhalb der gesetzlichen Fristen gelingen, muss die KV einen Termin für eine Krankenhaus-Ambulanz vereinbaren. Die Kosten für die Untersuchungen und Behandlungen allerdings werden vom Budget der Praxis-Ärzte abgezogen, so sieht es das Gesetz vor.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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