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Expertin für längere Aufbewahrung von Samenspenderakten

Archivmeldung vom 31.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Claudia Brügge, Vorsitzende des Vereins "DI-Netz e.V. – Familiengründung mit Spendersamen", hat eine Aufbewahrungspflicht von Samenspenderakten für deutlich mehr als 30 Jahre sowie ein zentrales Spenderregister gefordert.

 Für Kinder, die mit Spendersamen gezeugt wurden, könne das Auskunftsrecht "eine große Bedeutung für die Identitätsentwicklung haben", sagte Brügge im Gespräch mit dem "Spiegel". "Hier im Ungewissen zu sein, wird für manche zu einer quälenden Frage. Umgekehrt wird jemand, der weiß, dass er jederzeit Auskunft bekäme, vielleicht sogar eher darauf verzichten", so die Psychologin weiter. "Solange das Kind minderjährig ist, müssen eben die Eltern verantwortungsvoll entscheiden, ob das Kind Informationen über den Spender braucht."

Der Bundesgerichtshof hatte am Mittwoch entschieden, dass mit Spendersamen gezeugte Kinder unabhängig von ihrem Alter ein Recht darauf haben, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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