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AOK-Karte zeigt: 1.075 Kliniken dürfen nächstes Jahr Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen

Archivmeldung vom 05.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mindestmengen-Transparenzkarte Bild: "obs/AOK-Bundesverband"
Mindestmengen-Transparenzkarte Bild: "obs/AOK-Bundesverband"

Die AOK hat die "Mindestmengen-Transparenzkarte" in ihrem Internetauftritt aktualisiert und gibt erstmals einen Überblick über alle 1.075 deutschen Kliniken, die 2021 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patienten durchführen dürfen. Das sind 17 Klinik-Standorte weniger als in diesem Jahr.

Die unter www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen angezeigten Informationen basieren auf aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen für das kommende Jahr. Sie sind in den letzten Wochen aufgrund der Fallzahlen für die relevanten Behandlungen getroffen worden, die von den Kliniken gemeldet wurden.

Die Online-Karte zeigt im Detail die Zahl der Operationen, die die einzelnen Krankenhäuser bis zum 7. August 2020 melden mussten. Sie beziehen sich auf sieben komplexe und planbare Behandlungen, zu denen es aktuell gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt. Dies sind die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).

Viele Klinik-Klagen vor den Sozialgerichten

"Die 2019 neu eingeführten Regelungen zur Meldung der OP-Zahlen durch die Krankenhäuser führen zu mehr Transparenz - nicht nur für die Krankenkassen, sondern dank unserer Online-Karte auch für Patienten und einweisende Ärzte ", betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen geben wichtige Hinweise auf die Routine der OP-Teams am jeweiligen Standort."

Für die Kliniken, die bestimmte komplexe Eingriffe nicht mehr erbringen dürfen, sei das mitunter ein schmerzhafter Prozess. Das zeige auch die relativ hohe Zahl von Klagen vor den Sozialgerichten: Von den bundesweit rund 70 Kliniken, die von einem Vergütungsausschluss für 2020 betroffen waren, sind ungefähr die Hälfte vor Gericht gezogen. "Die Durchsetzung der Mindestmengen bleibt auch unter den neuen Rahmenbedingungen ein schwieriger Prozess", sagt AOK-Vorstand Litsch. Daher begrüßt der AOK-Bundesverband die Pläne des Gesetzgebers, mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG) die Mindestmengen-Regelungen weiterzuentwickeln. "Die geplante Stärkung der Mindestmengen ist wichtig, denn sie bewahren Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen und können sogar Leben retten", so Litsch.

934 Kliniken dürfen 2021 Knie-Implantationen durchführen

Die Indikation mit den wenigsten beteiligten Kliniken ist die Lebertransplantation, die im nächsten Jahr in 21 Kliniken durchgeführt werden darf. Diese Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Am anderen Ende des Spektrums liegen die Erstimplantation von Knie-Totalendoprothesen: 934 Klinik-Standorte haben für das kommende Jahr eine Abrechnungserlaubnis erhalten. Das sind 23 Standorte weniger als in diesem Jahr. In der AOK-Karte lassen sich schon auf den ersten Blick regionale "Cluster" erkennen, in denen viele Kliniken die komplizierten Knie-Operationen anbieten - mit großen Unterschieden im Fallzahl-Niveau.

AOK fordert Erhöhung bestehender Mindestmengen

Studien belegen, dass in Kliniken, die die vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das Komplikationsrisiko und die Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. "Daher fordern wir eine Erhöhung der bestehenden Mindestmengen - zum Beispiel bei den komplexen Operationen an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse," so Martin Litsch. Sie seien auch im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt. Ein wichtiger Schritt sei die Erhöhung der Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen mit geringem Geburtsgewicht, die kurz vor der Verabschiedung im Gemeinsamen Bundesausschuss stehe: "Das war ein zäher und langwieriger Prozess, weil sich die Vertreter der Kliniken im G-BA mit Händen und Füßen gegen eine deutliche Erhöhung der Fallzahl-Grenze gewehrt haben", kritisiert Litsch. "Gerade in diesem sensiblen und komplexen Versorgungsbereich hat diese Strategie der Verschleppung fatale Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Eltern."

Die AOK bekräftigte auch ihre Forderung nach der Einführung neuer Mindestmengen: "Studien zeigen, dass die Einführung zusätzlicher Mindestmengen für Operationen bei Brustkrebs, Lungenkrebs, Darmkrebs, Herzklappen-Implantationen und Hüftprothesen-Implantationen sinnvoll ist und die Qualität der Versorgung verbessern kann", betont Martin Litsch. Im Juni hatte der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag des unparteiischen Vorsitzenden beschlossen, die Beratungen zur Etablierung einer Mindestmenge für Herzklappen-Implantationen aufzunehmen. Zuvor waren das Thema im zuständigen Unterausschuss mehrfach vertagt worden. "Im Interesse der Patienten ist zu hoffen, dass die Prozesse zur Etablierung neuer Mindestmengen nicht so lange dauern wie in der Vergangenheit", so Litsch.

Absage von planbaren OPs wegen Pandemie wird berücksichtigt

Seit 2019 gelten geänderte Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Kliniken, die Mindestmengen-relevante Behandlungen durchführen wollen: Sie müssen den Krankenkassen in ihrem Bundesland jeweils zur Jahresmitte ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen prüfen diese Angaben und entscheiden, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik akzeptieren. Eine positive Prognose für das Folgejahr können auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen - zum Beispiel infolge der Absage von planbaren Eingriffen in der Coronavirus-Pandemie - nicht erbracht haben. Zudem gibt es Krankenhäuser, die ihre OP-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten, um eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die "Mindestmengen-Transparenzkarte" der AOK macht für die einzelnen Krankenhäuser sichtbar, auf welcher Basis die OP-Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden. Auch Kliniken, die das erste Mal oder nach einer mindestens zweijährigen Unterbrechung eine Leistungserlaubnis erhalten haben, werden in der Online-Karte ausgewiesen.

Die Daten aus der Mindestmengen-Transparenzkarte werden in Kürze auch in die Krankenhaussuche im AOK-Gesundheitsnavigator eingespielt (www.aok.de/gesundheitsnavigator). Auch hier können sich alle Interessierten über die Qualität und Fallzahlen von Kliniken bei bestimmten Behandlungen informieren. Neben Fallzahlen und Mindestmengen-Informationen finden sich im AOK-Navigator auch zusätzliche Auswertungen zur Behandlungsqualität auf Basis des Verfahrens zur "Qualitätssicherung mit Routinedaten" (QSR) des Wissenschaftlichen Instituts der AOK.

  • Zur Mindestmengen-Transparenzkarte: www.aok-bv.de/engagement/mindestmengen

Quelle: AOK-Bundesverband (ots)

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