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Strahlenschutzverordnung: Nur noch Ärztinnen und Ärzte dürfen Tattoos per Laser entfernen

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frank Ulrich Montgomery
Frank Ulrich Montgomery

Bild: Screenshot http://www.montgomery.de / Eigenes Werk

Erfolgreiche Intervention der Bundesärztekammer: Die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern oder vergleichbaren hochenergetischen Verfahren darf in Zukunft nur noch von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Das sieht eine Verordnung vor, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. "Im Sinne der Patientensicherheit ist das die einzig richtige Entscheidung. Hochleistungslaser sind kein Spielzeug. Sie gehören in die Hände von Ärztinnen und Ärzten", kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, den Beschluss.

Die ursprünglich in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit, die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern an Nicht-Ärztinnen und -Ärzte - also zum Beispiel Kosmetikerinnen - zu delegieren, wurde ersatzlos gestrichen. Der Gesetzgeber folgte damit der Argumentation der Ärzteschaft. Sie hatte in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Tattoo-Entfernung mit Lasern bei unsachgemäßer Ausführung ein sehr hohes Gefährdungspotential für die Behandelten besitze und insbesondere zu dauerhaften Schäden an Augen und Haut führen könne. Deshalb dürfen Behandlungen mit Hochleistungslasern oder vergleichbaren hochenergetischen Lichtsystemen nur durch hierfür qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.

Die Stellungnahme finden Sie unter: www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/BAEK_SN_VO_Mod._Strahlenschutzrecht.pdf

Quelle: Bundesärztekammer (ots)

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