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Der Weg zum Hilfsmittel: Gute Beratung wichtig

Archivmeldung vom 30.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: matchka / pixelio.de
Bild: matchka / pixelio.de

Von der Aufstehhilfe über den Duschhocker bis hin zum Rollator - das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen umfasst mehr als 32.000 Produkte. Im Einzelfall ist es möglich, auch Gerätschaften außerhalb des Verzeichnisses bezahlt zu bekommen.

 Das A und O einer sinnvollen Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine gute Planung und eine gute Beratung, wie das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" schreibt. "Fragen Sie sich: Wofür brauche ist das? Was will ich damit erreichen? Kann ich es überhaupt nutzen?", empfiehlt Michaela Heyne, Pflegefachfrau und Wohnberaterin beim Sozialverband VdK Bayern. In den meisten Fällen braucht der Versicherte für Hilfsmittel der Kasse ein Rezept. Claudia Spiegel, Juristin beim VdK Bayern, rät, sich eingehend mit dem Arzt zu besprechen.

"Je mehr die Verordnung erkennen lässt, dass sie auf den Patienten zugeschnitten ist, desto besser sind die Chancen, dass die Kasse ja sagt." Für Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzartikel reicht ein einfaches Rezept. Bei einem größeren Handicap, etwa infolge eines Schlaganfalls können mehrere Seiten Anlage nötig werden. Die Faustregel lautet: Für die Basisausstattung sorgt die Kasse, für Extras muss man meist in die eigene Tasche greifen. Mit einem ablehnenden Bescheid sollte man sich laut VdK-Juristin Spiegel nicht einfach abfinden. Ein Widerspruch ist aussichtsreich. Die Expertin schätzt, dass etwa jeder dritte zum Erfolg führt.

Quelle: Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen (ots)


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