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West-Ost-Gefälle bei Langzeit-Krankschreibungen

Archivmeldung vom 31.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: Techniker Krankenkasse (TK)
Grafik: Techniker Krankenkasse (TK)

Knapp die Hälfte der Erwerbspersonen in Deutschland war im Jahr 2009 mindestens einmal krankgeschrieben. Nach Angaben des aktuellen Gesundheitsreports der Techniker Krankenkasse (TK) dauerte eine Krankschreibung im Durchschnitt 11,9 Tage, 0,3 Tage länger als im Jahr zuvor. Neben Krebserkrankungen und Herzinfarkten, dauern vor allem Krankschreibungen aufgrund von Bandscheibenbeschwerden und psychischen Erkrankungen sehr lange.

Dauert eine Krankschreibung länger als sechs Wochen, haben sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ALG-I-Empfänger Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Laut TK sind zwar nur 4,5 Prozent der Krankschreibungsfälle mit Krankengeld verbunden, diese machen jedoch fast 46 Prozent aller Krankschreibungstage aus.

Im Durchschnitt dauert eine mit Krankengeld verbundene Krankschreibung knapp 100 Tage. Die durchschnittliche Falldauer ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Während Krankengeldbezieher in Sachsen-Anhalt im letzten Jahr durchschnittlich 81 Tage arbeitsunfähig waren, waren Beschäftigte und ALG-1-Empfänger in Hamburg mit 117 Tagen knapp sechs Wochen länger krankgeschrieben. "Auffällig ist, dass die Krankengeldfälle vor allem in den Ländern, die erfahrungsgemäß sehr hohe Krankenstände aufweisen, wie das Saarland, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, deutlich kürzer als im Bun-desdurchschnitt ausfallen. Zudem gibt es ein deutliches West-Ost-Gefälle, das heißt in allen fünf neuen Bundesländern liegt die Falldauer unter 90 Tagen", erklärt Wiebke Arps, die bei der TK für den Gesundheitsreport verantwortlich ist.

Das Krankengeld wird individuell aus dem Arbeitseinkommen des Versicherten berechnet und beträgt bis zu 90 Prozent des Nettogehalts, maximal 2.625 Euro im Monat.

Quelle: Techniker Krankenkasse  (TK)

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