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Orthopädische Operationen: Zweitmeinung widerspricht in sieben von zehn Fällen der Empfehlung des Arztes

Archivmeldung vom 23.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de

70 Prozent der empfohlenen orthopädischen Operationen sind aus Sicht von Zweitmeinungsexperten unnötig. Besonders weit auseinander liegen die Einschätzungen bei Schulter-Operationen: In 82 Prozent der Fälle widersprechen die Zweitgutachter der Empfehlung des Arztes und setzen stattdessen auf eine konservative Behandlung mit Krankengymnastik, Massagen oder Tabletten. Ähnlich hoch sind die Unterschiede in der Bewertung von Knie- und Rücken-Diagnosen. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass drei von vier Deutschen der Therapieempfehlung von Ärzten mit Skepsis begegnen und dahinter eigene Interessen vermuten. Dies sind Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Studie der mhplus-Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern sowie einer Analyse des Zweitmeinungsspezialisten medexo auf Basis von 1.100 Fällen.

"In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen. Zum Nachteil der Patienten, die unter unnötigen Operationen leiden", sagt Dr. Rolf Herzog, medizinischer Berater bei der mhplus Krankenkasse. "Insgesamt ist der vorgeschlagene chirurgische Eingriff bei orthopädischen Erkrankungen nur in jedem dritten Fall gerechtfertigt."

Bei Hüftoperationen liegen die Empfehlungen von Ärzten und Zweitmeinungs-Experten zwar nicht ganz so weit auseinander wie bei Rücken-, Knie- oder Schulterdiagnosen, doch nur bei jeder zweiten Begutachtung sind sich beide Seiten über die vorgeschlagene Operation einig.

Entsprechend verunsichert sind viele Patienten, wenn ihr Arzt zu einem chirurgischen Eingriff rät. Zwar haben alle gesetzlich Versicherten generell Anspruch auf die Zweitmeinung eines Kassenarztes. Seit dem Sommer dieses Jahres erlaubt der Gesetzgeber aber grundsätzlich auch eine Zweitbegutachtung durch einen unabhängigen Experten, der den Patienten anschließend nicht selbst behandeln darf. Dies entspricht dem Wunsch der Bundesbürger. So würden drei von vier der im Rahmen der Studie Befragten für die zweite Meinung eher einen ihnen unbekannten, neutralen Experten aufsuchen als einen ihnen bekannten weiteren Arzt. 62 Prozent wünschen dabei eine Vermittlung durch die Krankenkassen.

Hintergrund zum Versorgungsstärkungsgesetz:

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) ist am 23. Juli 2015 in Kraft getreten. Darin erhalten Versicherte unter anderem einen Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Details zu der neuen Regelung werden aktuell von Experten definiert. Fest steht jedoch: Die Zweitbegutachtung erfolgt immer durch einen unabhängigen Mediziner, der die Patienten nicht selbst behandelt.

Quelle: mhplus Krankenkasse (ots)

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