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Neue OZ: Was erlaubt der Wirt?

Archivmeldung vom 19.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nur wenig ist nerviger, als im Zug neben Betrunkenen zu sitzen. Die Reise wird zu einer unangenehmen Geduldsprobe - und damit ist man manchmal noch gut bedient. Denn offenbar ist es auf einigen Strecken keine Seltenheit, dass alkoholisierte Fahrgäste randalieren und Mitreisende bedrohen. Jeder Wirt würde solche Gäste vor die Tür setzen.

Das will natürlich keine Bahngesellschaft. Sie will Menschen von einem Ort zum anderen bringen. Wenn der Alkoholkonsum nur einiger Fahrgäste dieses Geschäft aber behindert und die meisten anderen Reisenden stört, ist ein Alkoholverbot einen Versuch wert. Auch, wenn es nicht leicht umzusetzen ist. Und auch, wenn viele Menschen einen unangemessenen Eingriff in ihr Privatvergnügen befürchten.

Züge sind - obwohl es sich für manche so anfühlen mag - kein öffentlicher Platz, an dem ein Alkoholverbot rechtlich heikel wäre. Die Bahngesellschaft ist der Wirt, der entscheiden kann, was er seinen Gästen erlaubt. Und um sein Feierabendbier im Deutsche-Bahn-Bistro muss sich kaum jemand Sorgen machen - bislang wird nur über den Bistro-freien Nahverkehr diskutiert. Noch unklar ist: Was passiert mit denen, die schon vor Fahrtantritt betrunken sind? Dürfen die den Zug nicht betreten? Oder doch, wenn sie versprechen, für die Dauer der Fahrt still und abstinent zu sein? Das könnte interessant werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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