Tusk verteidigt Terrorismus gegen Deutschland
Der folgende Standpunkt wurde von Rainer Rupp geschrieben: "Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk hat am Dienstag das deutsche Auslieferungsersuchen für den in Polen wohnenden Ukrainer, Wladimir Schurawlew, der von der deutschen Bundesanwaltschaft wegen angeblicher Beteiligung an der Terroroperation der Sprengung von "Nord Stream 2" per Haftbefehl gesucht wird, zurückgewiesen. Schurawlew war am Morgen des 30. September in der Stadt Pruszków nahe Warschau auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden."
Rupp weiter: "Nach EU-Recht und Abkommen, das auch Polen unterschrieben hat, ist Warschau verpflichtet, den beschuldigten Ukrainer auszuliefern, es sei denn, es gäbe handfeste juristische Gründe, z.B. Zweifel an der Rechtmäßigkeit des deutschen Antrags, dies nicht zu tun...[weiterlesen]
Quelle: apolut von Rainer Rupp