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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) schreibt zum Telekom-Prozess

Archivmeldung vom 08.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Aktionäre in den USA, die sich von der Deutschen Telekom geleimt fühlten, erhalten 120 Millionen Euro. Ihre deutschen Kollegen, insgesamt 16 000, verlangen 80 Millionen - und erhalten bislang nichts. Warum?

Die Antwort der Telekom ist entwaffend: »Weil derartige Prozesse in den USA für die Unternehmen kaum kalkulierbar sind«, sagte der Anwalt des Konzerns, Bernd-Wilhelm Schmitz. Es geht also nicht um Recht oder Unrecht. Entscheidend für das Verhalten des ehemaligen Staatskonzerns ist allein eine wirtschaftliche Wahrscheinlichkeitsberechnung: Vermutlich ist es in Deutschland billiger, wenn die Aktionäre in der Beweispflicht stehen. Damit aber werden die Anleger in Aktionäre erster und zweiter Klasse geteilt. Bei der Bewertung der Immobilien im Verkaufsprospekt haben die Kläger noch relativ gute Karten. Ob dagegen der auf Luft gebaute, aber mit realem Geld bezahlte Erwerb von Voicestream ebenfalls herhalten kann, ist schon wegen des Datums fraglich: Der Kauf erfolgte erst nach dem Börsengang. Im Grunde war es nicht das Prospekt, auf das die meisten Kleinanleger hereinfielen, sondern die Werbung mit Kommissar Klöver, pardon: Manfred Krug. Das Gerede von der Volksaktie, verbunden mit dem Appell der Politiker, mehr für die private Altersvorsorge zu tun, machte viele ramdösig und ließ die Risiken, die mit einem Aktienkauf stets auch verbunden sind, im Nebel verschwinden.

Quelle: Westfalen-Blatt

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