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Mitteldeutsche Zeitung: zu Abtreibung

Archivmeldung vom 25.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Es ist unsinnig und nicht nachvollziehbar, warum eine Ärztin, die diese Leistung öffentlich anbietet, eine Straftat begangen haben soll. Der veraltetet und viel zu weit formulierte Paragraf schafft Unsicherheiten - sowohl für Mediziner als auch Frauen.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist zudem ein so intimer Eingriff, dass es Sache der Frau sein sollte, an welche Vertrauensperson sie sich in welcher Form wendet. Keine Frau trifft solch eine Entscheidung leichtfertig. Da hilft es, wenn man im Netz Angebote findet und Kontakt aufnehmen kann.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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