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Neue OZ: Kein Fall von Klassenjustiz

Archivmeldung vom 25.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Rauswurf der Kassiererin "Emmely" wegen des dringenden Verdachts der Unterschlagung von Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro ist rechtens: Dieses Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts dürften nicht wenige für einen Skandal halten.

Die Rechtsprechung ist in Fällen von Diebstahl oder Veruntreuung am Arbeitsplatz jedoch spätestens seit dem Bienenstichurteil aus den 80er-Jahren klar: Auch das Essen eines Stücks Kuchen kann zur Entlassung einer Bäckereifachverkäuferin führen. Ob die Beschuldigte Kinder oder ein langes Arbeitsverhältnis hat, spielt keine Rolle. Das ist hart, aber richtig. Denn andernfalls hätten Gerichte eine Art Betrugsgrenze festzulegen: Wie viel darf ein Arbeitnehmer stehlen, bis der Rauswurf droht: 2 Druckerpatronen, 20 oder 200? Daher kennt das Arbeitsrecht hier keine Toleranz. Dabei geht es nicht um eine Geld- oder Gefängnisstrafe, sondern um die Frage, ob die Grundvoraussetzung für ein Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Nämlich um die Gewissheit des Arbeitgebers, nicht betrogen zu werden. Im Fall von "Emmely" ist dieses Vertrauen zerrüttet. Schließlich hatten Kollegen die Frau schwer belastet, die sich als Mobbing-Opfer ihres Arbeitgebers sieht.

Richtig ist, dass Verstöße gegen das Vertrauensprinzip in einigen Fällen schon dazu genutzt wurden, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden, statt Gnade walten zu lassen. Selbst in Chefetagen kommt das vor. So wurde schon manchem erfolglosen Geschäftsführer eine fehlerhafte Spesenabrechnung zum Verhängnis. Mit Klassenjustiz hat der Fall "Emmely" daher nichts zu tun.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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