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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Assange

Archivmeldung vom 15.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn ein wohnungsloser Australier in London vor Gericht steht, weil er in Schweden wegen sexueller Nötigung und/oder Vergewaltigung gesucht wird, kann er selbst nach einer eindeutigen gerichtlichen Entscheidung noch lange nicht das Untersuchungs-Gefängnis verlassen.

Der Fall und die unterschiedlichen Rechtssysteme in Europa sind so kompliziert, dass ein einfaches Ja oder Nein kaum möglich sind. Wikileaks-Gründer Julian Assange hat dennoch einen Etappensieg errungen. Selbst wenn die Richter mit einer hohen Kaution und einer elektronischen Fußfessel hohe Hürden aufgebaut haben, zeigt die Entscheidung in eine Richtung: Der schwedische Haftbefehl steht vermutlich auf wackligen Füßen. Die britischen Richter sehen in Assange - anders als Interpol - nicht den gefährlichen Gewaltverbrecher. Die Umstände, die in Schweden zur Ausstellung des Haftbefehls geführt haben, sind widersprüchlich. Und wenn im Hintergrund eine Staatsmacht einen dezenten Wink zur Festnahme Assanges gegeben haben sollte, ist dieser Schuss nach hinten losgegangen. Nie zuvor hatte Assange so viele Freunde und Unterstützer.

Quelle: Westfalen-Blatt

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