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Europäischer Gerichtshof erlaubt Bargeldbeschränkungen

Archivmeldung vom 29.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Norbert Häring schrieb den folgenden Kommentar: "Der Europäische Gerichtshof hat in meinem Verfahren um das Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten ihren Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Sie dürfen aber auch Gesetze haben oder erlassen, die Behörden zur Annahme von Bargeld verpflichten. Das Bundesverwaltungsgericht muss für die abschließende Entscheidung meines Falles einige Abwägungen treffen."

Häring weiter: "Dem Verfahren liegt mein Streit mit dem Hessischen Rundfunk zugrunde, der mir auf Basis seiner Satzung verwehrt, meinen Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld zu bezahlen. Ich kündigte 2015 die Einzugsermächtigung des “Beitragsservice” und die Sache ging vor Gericht durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht gab mir am 29. März 2019 auf Basis der deutschen Gesetzeslage Recht (1), vor allem, weil §14 Absatz 1 des Bundesbankgesetzes Euro-Banknoten zum unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, was nach Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet, dass staatliche Stellen es annehmen müssen...[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Norbert Häring

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