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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Wahlrecht in Deutschland

Archivmeldung vom 06.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das Recht, allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim wählen zu dürfen, ist ein grundlegendes demokratisches Recht. In Deutschland wird dieses Recht rund 85 000 Menschen verwehrt. Oft sind die Betroffenen geistig behindert.

Gleichzeitig hat Deutschland vor elf Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention angenommen, nach der ein solcher kollektiver Ausschluss nicht rechtens ist. Eigentlich sollte es also um das Wie gehen und nicht um das Ob. Wie können auch Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, am politischen Entscheidungsprozess teilhaben? Diese Behinderten stehen unter dem Generalverdacht, sich keine Meinung bilden zu können. Andererseits muss aber auch sonst niemand prüfen lassen, ob seine Wahlentscheidung vernünftig ist. Wäre das ein Kriterium, müssten auch einige andere volljährige Deutsche von der Wahl ausgeschlossen werden, bei denen Zweifel an der Einsichtsfähigkeit bestehen.

Quelle: Mittelbayerische Zeitung (ots) von Christine Straßer

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