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Neues Deutschland: zur UNO-Resolution über Wasser als Menschenrecht

Archivmeldung vom 30.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Fortschritt ist kein Wasserfall. Dennoch ist die Annahme der Resolution zum Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Es war alles andere als selbstverständlich, dass sich die UNO-Generalversammlung der von Bolivien vorgelegten Beschlussvorlage anschließen würde.

Geraume Zeit stellten sich reiche Staaten wie vor allem Kanada, aber auch Australien, die USA und Großbritannien quer. Nun ist das Recht auf Wasser endlich verbrieft, wenngleich nicht einklagbar. So steht der Fortschritt fürs Erste nur auf dem Papier. Und das ist Grund zur Skepsis. Das Recht auf Nahrung ist schon seit 1976 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESR) verankert, ohne dass deswegen eine Politik der Ernährungssouveränität eingeschlagen worden wäre, mit der den Hungernden erfolgreich geholfen werden könnte. Eine unverbindliche Resolution vermag dazu beizutragen, den Druck auf die Politik zu erhöhen, sich um sauberes Wasser und Sanitärversorgung zu kümmern. Ob dieser Druck stärker ist als der in der Resolution ausgeklammerte Privatisierungsdruck, ist bis zum Beweis des Gegenteils fraglich. Die Beispiele Boliviens, Argentiniens und Uruguays zeigen freilich auch, dass Rückabwicklung möglich ist. Denn Wasserprivatisierung ist mit dem Menschenrecht auf Wasser bei den Bedürftigen nicht vereinbar.

Quelle: Neues Deutschland

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