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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema "Der Fall Polanski"

Archivmeldung vom 23.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Haftbeschwerde abgelehnt: Filmregisseur Roman Polanski hat am Dienstag eine schlechte Nachricht verkraften müssen. Das Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona lehnte eine Freilassung wegen hoher Fluchtgefahr ab.

Seitdem Polanski (»Tanz der Vampire«, »Der Pianist«) am 26. September auf dem Flughafen von Zürich festgenommen wurde, kämpfen er und sein Anwalt medienwirksam gegen die Auslieferung in die USA. Dabei haben Künstlerkollegen die Justiz in Amerika und der Schweiz mit einer Vehemenz angegriffen wie selten. Außenstehenden musste sich die Frage aufdrängen, wer eigentlich am Pranger steht: Polanski oder die Ermittler? Der Regisseur sei überfallen worden, hieß es, für ein drei Jahrzehnte zurückliegendes Verbrechen wolle eine rachsüchtige Justiz einen alten Mann (76) doch noch zur Rechenschaft ziehen. Berlinale-Chef Dieter Kosslick forderte entrüstet die Freilassung: »Die Internationalen Filmfestspiele Berlin protestieren gegen die willkürliche Behandlung Roman Polanskis.« Polanskis Kollegen verfassten entrüstete Petitionen. Die Vertreter der Kultur offenbaren ein merkwürdiges Verständnis von Gerechtigkeit. Die amerikanische und schweizerische Justiz haben nichts falsch, sondern alles richtig gemacht. Fakt ist: Polanski hat 1977 die damals 13-jährige Samantha betrunken gemacht und vergewaltigt, kurz vor der Urteilsverkündung 1978 floh er aus den USA. Aufgabe der Justiz eines Landes ist es, die Bürger zu schützen und Verbrechen zu sühnen. US-Staatsanwalt Steve Cooley hatte die Pflicht, den Fall weiter zu verfolgen. Es gehe darum, »dass ein Gerichtsverfahren abgeschlossen wird«, erklärte Cooley völlig zurecht. Die Justiz der Schweiz half dabei, entsprechend internationaler Vereinbarungen. Von Willkür kann überhaupt keine Rede sein, und die Festnahme im Vorfeld einer Preisverleihung als Überfall zu bezeichnen, ist absurd. Hätte der Staatsanwalt Polanski vorher anrufen und höflich fragen sollen, ob er damit einverstanden sei, dass er am 26. September auf dem Flughafen festgenommen werden soll? Vergaloppiert haben sich auch Minister in Frankreich und Polen. Der französische Außenminister Bernard Kouchner nannte die Festnahme des polnisch-französischen Regisseurs »absolut schrecklich«, sprach von einer »alten Geschichte« und protestierte offiziell mit dem polnischen Außenminister bei den USA. Wieder hagelte es zu Unrecht Kritik auf die Justiz. In dem Fall Polanski geht es aber nicht um nationale Befindlichkeiten, sondern um die Wahrung von Rechtsprinzipien. Und selbst wenn das damalige Opfer Samantha Geimer Polanski inzwischen verziehen haben mag, macht das die gesetzeswidrige Flucht nicht ungeschehen. Ein Auge zuzudrücken, würde das Vertrauen in die Justiz unterhöhlen. Gesetze gelten für Prominente wie Normalbürger. Polanski scheint langsam einzulenken: Einer Auslieferung stimme er möglicherweise zu, sagte sein Anwalt am Mittwoch.

Quelle: Westfalen-Blatt

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