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BERLINER MORGENPOST: Wider die Verdrängung

Archivmeldung vom 13.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Obwohl das Zweckentfremdungsverbot wirkt, hat es einige Schwächen, die der rot-rot-grüne Senat nun beheben will. Und das ist richtig so, denn das rein gewerbliche Vermieten von "Ferienapartments" in Mietshäusern muss unterbunden werden - ohne jedoch das "Homesharing", mit dem Berliner ihre Haushaltskasse aufbessern können, wenn sie selbst auf Reisen sind, zu verbieten. Da hat der neue Gesetzesentwurf nun Klarheit gebracht.

Beinahe noch wichtiger ist aber, dass das Zweckentfremdungsverbot nun auch denjenigen in die Parade fährt, deren Geschäftsmodell den Abriss von preiswertem Wohnraum vorsah, der danach durch hochwertigen, aber vor allem teureren Neubau ersetzt wird. Nun reicht es nicht mehr, nur wieder neuen Wohnraum zu schaffen. Dieser muss jetzt auch im gleichen Bezirk sein und vergleichbare Mietpreise haben.

Quelle: BERLINER MORGENPOST (ots) von Isabell Jürgens

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