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Schwäbische Zeitung: zu Bestandsdaten - Am Balanceakt gescheitert

Archivmeldung vom 04.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten: Dieser Gemeinplatz wird gern bemüht, wenn der staatliche Zugriff auf persönliche Daten begründet werden soll. Doch andersrum wird ein Schuh daraus: In einem Rechtsstaat darf grundsätzlich der Bürger entscheiden, inwieweit er sich und seine Daten öffentlich macht.

Wer sich als erwachsener Mensch gerne in sozialen Netzwerken entblößt, kann dies tun - solange er nur sich selbst schadet. Erst wenn er andere in Gefahr bringt, ist der Staat gefordert, dies zu verhindern. Zugegeben ein Balanceakt - an dem der Gesetzgeber bei der Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft gescheitert ist. Man muss kein Fan der Piraten sein, um zu behaupten, dass in diesem Fall das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde. Wie konnte es sonst passieren, dass Ermittler schon bei einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken die Möglichkeit haben sollen, etwa die Bankverbindung eines Bürgers zu erfahren? Wo ist da die konkrete Gefahr für die Allgemeinheit, die einen solchen Eingriff rechtfertigt? Der Bundesrat hat das Gesetz durchgewunken in dem Wissen, dass sich Karlsruhe wieder damit beschäftigen muss. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht die Schludrigkeit des Gesetzgebers korrigiert.

Quelle: Schwäbische Zeitung (ots)

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