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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zu den höheren Bußgeldern für Verkehrsverstöße

Archivmeldung vom 12.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

»Es ist besser, eine Maus im Maul einer Katze zu sein als ein Mensch in den Fängen eines Rechtsanwalts«, lästert der spanische Volksmund. Dass das leicht bis mittelschwer übertrieben ist, wissen natürlich auch die massenverkehrskundigen Paragraphen-Füchse unseres großmächtigen Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (Kürzel ADAC).

Wer schließlich erstreitet denn bei Gericht all jene unbegreiflich milden Urteile, mit denen ungezählte Sünder der Straße davonkommen? Nicht selten pauken besonders gewiefte Rechtsbeistände selbst brutale Raser so geschickt aus der Patsche heraus, dass schon gänzlich unbeteiligten, neutralen Beobachtern die Haare zu Berge stehen - von etwaigen Opfern und deren Angehörigen gar nicht zu reden. Gleichsam nach dem legendären, flotten Motto »Freie Fahrt für freie Bürger« hatte sich der ADAC in den 1980er Jahren der fixen Idee verschrieben, Deutschlands irgendwie störende Überland-Alleen kräftig zu lichten, um die Asphalt- und Betonpisten besser, leichter, bequemer befahrbar zu machen. Dieser Bäume-Sturm der Auto-Lobbyisten legte sich zwar gottlob alsbald, weil die Proteste aus vielerlei Richtungen unerwartete Gegenwirkungen erzeugten.
Doch stattdessen wirft sich der ADAC immer wieder - wie just auch in diesen Tagen - auf einem seiner besonders bewährten Kampfes- und Kampagnenfelder in die Bresche. Nur liegt er leider auch diesmal falsch mit seinem abgewetzten Empörungsruf gegen die angebliche »Abzocke«, die der böse Vater Staat betreibe, wenn er die Bußgelder für Verkehrsdelikte drastisch erhöhe.
Dabei wiegt der Hinweis auf die schärfere Urteilspraxis und die teils beträchtlich höheren Bußgeldsätze im europäischen Ausland sogar noch weniger schwer. Der wahrlich erschreckende Tatbestand ist, welche fürchterlichen physischen und psychischen Dauerfolgeschäden wahnwitzige »Bleifuß«-Raser, hochgeschwindigkeitssüchtige Falschüberholer und notorisch hemmungslose Dichtauffahrer Jahr für Jahr - un- mittelbar und mittelbar - zumeist völlig unschuldigen Menschen, alt und jung, zufügen.
Schon mit makaber lumpigen 250 Euro Bußgeld kann so mancher Alkohol- oder Rauschgiftsünder am Steuer nach bislang geltendem deutschen Recht sein sträfliches Fehltun abgelten. Das entspricht drei bis vier Tankfüllungen. Na, und!? sagt sich der Delinquent, schüttelt sich ein bisschen - und fährt, rast, überholt schon bald wieder in alter Frische und drängt andere »lahme Enten« rücksichtslos beiseite. Nein, hinter der Nebelfloskel von den sogenannten volkswirtschaftlichen Folgelasten verbergen sich in der Alltagswirklichkeit Millionen Einzelschicksale, weitaus überwiegend anonym, vergessen von der willig oder seltsam gleichgültig zahlenden Mitwelt, die wir alle sind.
Gemeinschädliches und gemeingefährliches Verhalten muss gebührend geahndet werden. Denn zu viel Nachsicht ist der Feind jeder Abschreckung. Besinnung darauf tut not.

Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt


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