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Rheinische Post: Bizarrer Rechtsstreit

Archivmeldung vom 17.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Streit um die Abschiebung des mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächters Sami A. ist bizarr. Die einen sehen den Rechtsstaat in Gefahr, weil er nicht hätte abgeschoben werden dürfen, es aber wurde. Die anderen sehen den Rechtsstaat in Gefahr, weil Gefährder unter besonderem Schutz zu stehen scheinen. Natürlich müssen sich alle Behörden an Recht und Gesetz halten.

Deshalb muss der Verdacht ausgeräumt werden, hier seien Verwaltungsrichter in Gelsenkirchen von Bund und Land ausgetrickst worden, um zu verhindern, dass deren Abschiebe-Stopp-Entscheidung noch vor dem Abschiebe-Start eintrifft. Aber auch Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden. Im Mai hat niemand Geringeres als das Bundesverfassungsgericht Gefährder-Abschiebungen nach Tunesien für rechtens erklärt, weil die Menschenrechtslage des Landes das nun hergebe. Da sollte ein Verwaltungsgericht im Juli besser zweifach prüfen, ob es eine bevorstehende Abschiebung nach Tunesien wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen nach jahrelangem Rechtsstreit wieder auf Anfang setzt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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