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Neue OZ: Gegen Beuys gerichtet

Archivmeldung vom 30.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wir schützen das Recht der Urheber, aber nicht die Freiheit der Kunst: Das Düsseldorfer Urteil zu den Fotos von einer Beuys-Performance hat fatale Konsequenzen. Es schottet künstlerische Werke von ihrer kreativen Fortsetzung ab. Anders gesagt und auf den konkreten Fall gemünzt: Es schützt Beuys gegen ihn selbst.

Wenn einer im Zeichen des erweiterten Kunstbegriffs für das ungehemmte Wachstum kreativer Ideen plädiert hat, dann war es der Kunstschamane mit Hut und Anglerweste. Doch jetzt verstellt das Gericht mit seinem Urteil ausgerechnet den Weg, den gerade Beuys seinerzeit so rigoros frei kämpfte - jenen, der möglichst viele Menschen selbst zu Schöpfern macht.

Ein Fotograf, der Bilder von einer Performance macht, fügt der Kunstaktion neue Dimensionen hinzu. Kunst gewinnt eine Bedeutung, die sie vorher so nicht hatte. Seltsam, dass diese freie Sicht der Kunst-Dinge unter den Richtern keine Anhänger fand. Und schade, dass mit dem Urteil Eva Beuys neuen Auftrieb erhält, die mit restriktivem Urheber-Denken den Umgang mit dem Werk ihres toten Mannes erschwert.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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