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Lausitzer Rundschau: Zur neuen Regelung von Parteiveranstaltung an Plenartagen

Archivmeldung vom 14.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Grundgesetz steht, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, sodass man annehmen müsste, dass die Volksvertretung das höchste Beschlussgremium des Landes sei. Falsch. Das höchste Beschlussgremium des Landes sind Versammlungen der Parteien. Ihnen hat sich der Bundestag unterzuordnen. Am Freitag zum Beispiel fehlte im Berliner Reichstag praktisch eine komplette Regierungsfraktion, die der FDP. Fast alle ihrer 93 Abgeordneten sind Delegierte des Parteitages, der zeitgleich in Rostock stattfand.

Im Ältestenrat des Bundestages, diesem Club der Weisen, findet man auch ganz offiziell nichts dabei. Im Gegenteil, die Sache war verabredet. Denn alle Parteien im Bundestag haben enge Terminpläne und erdachten sich daher gemeinsam eine neue Regelung. Bei der FDP wurde sie zum ersten Mal voll wirksam. Früher ließ man einen Plenartag, meist den Freitag, ausfallen, wenn sich der mit einer Parteiveranstaltung überschnitt. Das war eine klare Sache. Wenn Parlamentssitzung, dann für alle. Jetzt sind Parallelveranstaltungen ausdrücklich erlaubt, auch wenn sie weit weg stattfinden. Abgesprochen ist, dass im Bundestag dann nur über angeblich unwichtige Themen debattiert wird und Kampfabstimmungen unterbleiben. Unwichtig waren am Freitag zum Beispiel die maritime Wirtschaft und die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Die Reden dazu wurden für den Frühlingshimmel über Berlin gehalten. Wichtiger hingegen war offenbar das Geschacher um die liberalen Spitzenposten. Die Regelung ist eine Missachtung des Parlaments durch die Parlamentarier selbst. Niemand sollte sich daher wundern, wenn auch die Bürger es auch nicht mehr so wichtig finden.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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